Gemeinde Geisenheim - III/3.1 Gewerbe, Gaststätten
Adresse
Postanschrift
Beinstraße 9
65366 Geisenheim
Öffnungszeiten
Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Geisenheim
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Bewachung Erlaubnis
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Gewerberegister, Auskunft
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Ladenöffnungszeiten
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Spielhallenerlaubnis
- Taxigenehmigung beantragen
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen