Gemeinde Geisenheim - III/2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Winkeler Straße 132
65366 Geisenheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Geisenheim (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Anzeige von Feuerwerken
- Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Eine Versammlung anzeigen
- Gefährliche Güter: Transport
- Gefährliche Hunde
- Hausnummernvergabe
- Infektionsschutz Beratung
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
- Obdachlosenhilfe
- Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Ratten melden
- Sammlungen
- Schädlingsbekämpfung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Standplatzgenehmigung
- Vogelgrippe