Gemeinde Ringgau - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 17.45 Uhr
Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Ringgau (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
- Adressänderung für eID-Karte beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Bürgerberatung (Bürgerservice)
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Express-Reisepass beantragen
- Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
- Fundsachen
- Gefährliche Güter: Transport
- Gefährliche Hunde
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbe ummelden
- Kampfmittelräumung
- Meldebescheinigung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Obdachlosenhilfe
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Pass für Geringverdienende
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Ratten melden
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass: Verlustanzeige
- Reisepass beantragen
- Schädlingsbekämpfung
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wahlschein beantragen
- Wohngeld
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
- Wohnung Anmeldung
- Zweitwohnung / Nebenwohnung
- Zweitwohnungssteuer bezahlen