Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Allg. Aufenthalts- u. Asylrecht IV
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Vor Ort können nur die folgenden Notfälle bearbeitet werden:
- Aufenthaltstitel oder Visum läuft innerhalb der nächsten 7 Tage ab (Ausstellung erfolgt kurzfristig)
- Nachgewiesene Reise ins Ausland
- Drohender Arbeitsplatzverlust (mit Bescheinigung des Arbeitgebers)
- Nachweis der Familienkasse oder Elterngeldstelle
Ausschließlich für diese Notfälle ist eine persönliche Vorsprache innerhalb der nachgenannten Sprechzeiten ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich:
- Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Weitere Vorsprachen nur nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-0
E-Mail: abh.team4@ladadi.de
Internet
Zuständigkeit für
Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen)
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Ermessenseinbürgerung beantragen
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen