Gemeinde Weinbach - Ordnungsamt/Feuerwehrwesen/Jagdangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mit Termin:
Montag und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr
Ohne Termin:
Dienstag: 07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten bitten wir um Terminvereinbarung. Jeder erste Mittwoch im Monat ohne Termin.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Weinbach (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
- Anzeige von Feuerwerken
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Eine Versammlung anzeigen
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Festsetzung von Veranstaltungen (wie Messen, Ausstellungen und Märkten)
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gefährliche Hunde
- Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Mitteilung
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Standplatzgenehmigung
- Taxigenehmigung beantragen
- Tierschutz
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Verbrennung pflanzlicher Abfälle anmelden
- Verfolgung von Angriffen durch Tiere