Sozialdienst
Beschreibung
Die Fachkräfte des Sozialdienstes informieren, beraten und unterstützen werdende Eltern, (allein)erziehende Eltern, Kinder und Jugendliche in vielen Fragen des Familienlebens, der Erziehung und des Alltags, zu Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Neben der Unterstützung von Eltern überprüfen sie auch Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdung und stellen den Schutz von gefährdeten Kindern sicher.
Auch die Beratung und Netzwerkkoordination von Fachkräften und Multiplikatoren im Bereich Früher Hilfen, Elternbildung, KinderElternZentren und Kinderschutz gehört in das Spektrum des Sozialdienstes.
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger werden in der Betreuungsbehörde außerdem zu gesetzlicher Betreuung und rechtlicher Vorsorge beraten.
Die unterschiedlichen Themen und Schwerpunkte sind verschiedenen Fachbereichen zugeordnet. Weiterführende Informationen können unter Produkte und Dienstleistungen weiter unten auf dieser Seite entnommen werden.
Leitung: Esther Wagner
Adresse
Hausanschrift
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Die einzelnen Fachbereiche der Abteilung Sozialdienst sind an unterschiedlichen Standorten innerhalb des Stadtgebiets zu finden und haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Die Standorte und Öffnungszeiten der Fachbereiche sind unter den jeweiligen Dienstleistungen zu finden oder können im Abteilungssekretariat erfragt werden.
Kontakt
Zuständigkeit für
Wiesbaden (Hessen)
- Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen
- Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
- Krankenhilfe nach §40 SGB VIII Gewährung
- Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung
- Pflegekinder: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Unbegleitete minderjährige Ausländer - Unterbringung und Versorgung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung