Wohngeld
Beschreibung
Aufgabe der Wohngeldbehörde ist es, Geringverdienern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften bestreiten, die Wohnkosten zu bezuschussen.
Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
Kontakt
Zuständigkeit für
Wiesbaden (Hessen)
Stichwörter
Wohngeldbehörde