Wohngeld

Beschreibung

Aufgabe der Wohngeldbehörde ist es, Geringverdienern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften bestreiten, die Wohnkosten zu bezuschussen.
Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Adresse

Hausanschrift

Konradinerallee 11

65189 Wiesbaden

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Postanschrift

Postfach 3920

65029 Wiesbaden

Kontakt

Telefon Festnetz: 0611 315329

Fax: 0611 314992

E-Mail: wohngeld@wiesbaden.de

Zuständigkeit für

Wiesbaden (Hessen)

Stichwörter

Wohngeldbehörde

Version

Technisch geändert am 03.10.2025

Sprachversion

de

Sprache: de