Stadt Bad Arolsen - Schiedsamt
Beschreibung
Schlichten statt Richten
Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber, Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen? Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei diesen Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Was können Sie bei uns erwarten?
Das Schiedsamt kann angerufen werden, wenn es um die Schlichtung von z. B. Streitigkeiten geht. Die Parteien erzielen einen Vergleich, der hinsichtlich der Verpflichtungen 30 Jahre gültig ist. Ein Urteil wird nicht gesprochen.
Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit, Nerven und Kosten.
Kontakt und Information
Schiedsmann
Bernd-Dieter Radeck
05691 2400
Stv. Schiedsfrau
Ruth Kaiser
05691 7600
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Adresse
Hausanschrift
Große Allee 26
34454 Bad Arolsen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: nach Vereinbarung