Stadt Mühlheim am Main - Einbürgerungen

Beschreibung

Mit der Einbürgerung wird die deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer verliehen. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Keine Einbürgerung ist erforderlich, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben wurde (z.B. wenn ein Elternteil bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist).

Adresse

Hausanschrift

Friedensstraße 20

63165 Mühlheim am Main

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Vereinbarung

Kontakt

Zuständigkeit für

Mühlheim am Main (Landkreis Offenbach, Hessen)

Version

Technisch geändert am 17.04.2025

Sprachversion

de

Sprache: de