Pädagogische Eingliederungshilfe

Beschreibung

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit vorhandener oder drohender seelischen, geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es Maßnahmen zu koordinieren und zu finanzieren, die eine vorhandene oder drohende Behinderung, wie auch deren Folgen zu beseitigen oder zumindest zu mildern. Die Eingliederungshilfe verfolgt die Ziele, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beizutragen und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung zu befähigen. Betroffene Familien beraten und unterstützen wir sehr gerne auf ihrem Weg der Eingliederung.
 
Einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung und Behinderung für einen Zeitraum von mehr als sechs Monate wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) eingeschränkt sind oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Eingliederungshilfe wird nur gewährt, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger (zum Beispiel Rentenversicherung, Krankenversicherung) Hilfe leistet.

Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe ist geteilt:

1. Der Bereich Pädagogische Eingliederungshilfe im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Rüsselsheim am Main ist zuständig für alle Rüsselsheimer Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bis zur Beendigung ihrer Schulausbildung an allgemeinbildenden oder Förderschulen – unabhängig von der jeweiligen Behinderungsart und gewährt Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Der Bereich entscheidet über Kostenübernahmeanträge und bietet Sorge- und Erziehungsberechtigten, junge Menschen kompetente Unterstützung zu allen Themen rund um das Thema Inklusion und Eingliederungshilfe.


2. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung sowie für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rentenalter, wenn vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze bereits Leistungen über den LWV gewährt wurden, sofern keine Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate vorliegt.

3. Rüsselsheimer Senioren, die erstmals einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, erhalten kompetente Beratung über die Beratungsstelle für ältere und behinderte Menschen innerhalb des Fachbereichs Soziales und Gesundheit.

Adresse

Postanschrift

Marktplatz 4

Postfach

65428 Rüsselsheim am Main

Hausanschrift

Mainstraße 7

65428 Rüsselsheim am Main

(Besucheradresse)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei

Parkplatz: Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 200
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
    • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Bankverbindung

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

BIC: FFVBDEFF

Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

BIC: PBNKDEFF

Bankinstitut: Postbank Frankfurt

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

BIC: HELADEF1GRG

Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

Zuständigkeit für

Stichwörter

Eingliederungshilfe

Version

Technisch geändert am 13.09.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE