Gemeinde Geisenheim - III/3.2 Straßenverkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Geisenheim (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden