Gemeindeverwaltung Lohfelden - Schiedsamt

Beschreibung

„Schlichten statt Richten“

Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde ein Schiedsamt oder mehrere Schiedsämter ein. Die Gemeinde Lohfelden hat für ihr Gemeindegebiet einen Schiedsamtsbezirk eingerichtet.

Das Schiedsamt ist zuständig

  • für die Verfahren, in denen nach § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung ein Einigungsversuch durchzuführen ist,
  • für sonstige Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, sofern sie nicht zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gehören oder an ihnen Behörden oder Organe des Bundes, der Länder oder der Gemeinden oder von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

Die Schiedsämter nur für die Schlichtung zuständig nicht für die Streitentscheidung.

Die Aufgaben des Schiedsamts werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig.

Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt und durch das zuständige Amtsgericht bestätigt.

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

34253 Lohfelden

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: +49 561 51102-0

Telefon: +49 561 514744

Telefax: +49 561 51102-31

E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

E-Mail: schiedsmann-lohfelden@gmx.de

Internet

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 08.03.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE