Schwalm - Eder - Kreis - 51.1 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE

Von den Mitarbeitern/innen in diesem Sachgebiet werden sämtliche Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wahrgenommen. Ambulante Jugendhilfen, teilstationäre und stationäre Jugendhilfe werden nach Bedarfsfeststellung durch die Fachkräfte vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gewährt.

Grundsätzlich trägt der Fachbereich Jugend und Familie die Kosten dieser erzieherischen Hilfen. In teilstationären und stationären Fällen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können. Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Kindergeld, Renten, Ausbildungsbeihilfen und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.


Weitere Schwerpunkte der Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind Zuständigkeitsprüfungen, die den komplexen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit Rechnung tragen, sowie im Zusammenhang damit die Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern oder weiteren Behörden abzustimmen sind.

Adresse

Hausanschrift

Parkstraße 6

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 17:30 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr 

Kontakt

Zuständigkeit für

Kreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)

Version

Technisch geändert am 10.04.2024

Sprachversion

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Sprache: de-DE