Stadt Nidderau - Fachdienst Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
Postfach
61130 Nidderau
Kontakt
Zuständigkeit für
Nidderau
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen