Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 4
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Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr
Fr. 8:00-15:00 Uhr
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Zuständigkeit für
Hessen
- Ausfuhrgenehmigung für Kulturgut beantragen
- Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut in einen Drittstaat beantragen
- Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut in einen Mitgliedstaat der EU beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in Drittstaaten beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in EU-Staaten beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Kirchen in Drittstaaten beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU für Kirchen oder Religionsgemeinschaften beantragen
- Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in einen Drittstaat beantragen
- Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in einen Mitgliedstaat der EU beantragen
- Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut in einen Mitgliedstaat der EU beantragen
- Genehmigung für die vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut beantragen