Tierseuchenbekämpfung, Tierarzneimittelüberwachung und Fachkonzepte
Aktuelles
Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung ist die Überwachung von Tierbeständen und Bekämpfung von leicht übertragbaren und sich schnell ausbreitenden Tierkrankheiten (sog. Tierseuchen).
In der Tierarzneimittelüberwachung wird die Anwendung bzw. der Verbleib von Medikamenten kontrolliert, die bei Nutztieren/ Lebensmittel-liefernden Tieren zum Einsatz kommen.
Beschreibung
Tierseuchenbekämpfung
Ziel ist die Gesunderhaltung der heimischen Tierbestände – insbesondere der Nutztierhaltungen – sowie der Wildbestände durch Monitoring und Überprüfung von Nutztierhaltungen sowie durch Einleitung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen und Sanierung infizierter Bestände. Die Tierseuchenbekämpfung dient auch dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierseuchen.
Nutztierhalter müssen sich registrieren lassen und sich bei der Hessischen Tierseuchenkasse anmelden.
Von den sogenannten anzeigepflichtigen Tierseuchen geht eine besondere Gefahr aus, bereits der Verdacht auf eine solche Tierseuche muss sofort beim Veterinäramt angezeigt werden.
Tierarzneimittelüberwachung
Die Pflichten von Tierhaltern bei der Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel-liefernden Tieren sind in der sog. Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung geregelt. So müssen über den Erwerb von verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln Nachweise geführt werden (z. B. Rechnungen oder tierärztlicher Anwendungs- u. Abgabebeleg, sog. AuA-Beleg) und deren Anwendung durch Tierhalter in einem sog. Tierarzneimittel-Bestandsbuch eingetragen/ dokumentiert werden.
Adresse
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Kontakt
Telefon Festnetz: 0561 787-3336
E-Mail: veterinaer@kassel.de
Stichwörter
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