Stadt Gernsheim - Bauamt - Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Adresse
Postanschrift
Stadthausplatz 1
Postfach
64579 Gernsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Zuständigkeit für
Gernsheim
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
- Bebauungsplan
- Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
- Flächennutzungsplan
- Hausnummernvergabe
- Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft erhalten
- Liegenschaftskarte - Auszug
- Werbeanlage