Stadt Gernsheim - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Stadthausplatz 1
Postfach
64579 Gernsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Zuständigkeit für
Gernsheim
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrsüberwachung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden