Fachdienst 51 - Zentrale Jugendhilfedienste

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 36

35037 Marburg

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass Sie nach vorheriger Terminvereinbarung freien Zutritt zum Gebäude nur erhalten, wenn Sie am Eingang nachweisen, dass Sie geimpft oder genesen sind oder einen gültigen negativen Testnachweis vorlegen. Möglich ist ein Antigen-Schnelltest aus einem Testcenter, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, oder ein PCR-Test (max. 48 Std. alt). Für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren gilt das Schul-Testheft als Nachweis. Ein einfacher Selbsttest reicht nicht aus. Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung! M̶o̶n̶t̶a̶g̶:̶ 8̶:̶0̶0̶ -̶ 1̶2:̶0̶0̶ U̶h̶r̶ D̶o̶n̶n̶e̶r̶s̶t̶a̶g̶:̶ 8̶:̶0̶0̶ -̶ 1̶2:̶0̶0̶ U̶h̶r̶ F̶r̶e̶i̶t̶a̶g̶:̶ 8:̶00̶ -̶ 1̶2̶:̶0̶0̶ U̶h̶r̶

Kontakt

Zuständigkeit für

Weitere Informationen

Der Fachdienst 51 - Zentrale Jugendhilfedienste gehört zum Fachbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie Zu unseren Dienstleistungen und Aufgaben gehören u.a.: •Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen •Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung •Beurkundung von Unterhaltsansprüchen •Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen •Beratung und Beurkundung von Erklärungen für eine gemeinsame elterliche Sorge •Beistandschaft für die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Kindesunterhalt •Amtsvormundschaften •Unterhaltsvorschussleistungen •Finanzielle/wirtschaftliche Realisierung von Erziehungshilfen •Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen •Jugendhilfeplanung •Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss

Version

Technisch geändert am 21.11.2024

Sprachversion

de-DE

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