Fachdienst 17 - Altenplanung
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Für den Magistrat der Universitätsstadt Marburg ist die Altenplanung ein sehr wichtiges sozialpolitisches Anliegen. Zur Vernetzung vorhandener Strukturen, Weiterentwicklung bestehender Konzepte und Implementierung neuer Projekte ist 2010 eine Stabsstelle geschaffen worden, die dem fachlich zuständigen Dezernat unmittelbar zugeordnet ist.
Folgende Aufgabenschwerpunkte sollen inhaltlich abgedeckt bzw. umgesetzt werden:
- Weiterentwicklung und Ausweitung städtischer Angebote
- Konzipierung tragfähiger und zukunftsorientierter Projekte und Vorhaben
- Kooperation mit den in diesem Bereich tätigen Freien Trägern und Einrichtungen sowie deren Vernetzung
- Implementierung eines Beratungszentrums mit integriertem Pflegestützpunkt in der Universitätsstadt Marburg in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Vorbereitung fachspezifischer politischer Entscheidungen
- Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien
Sozialplanung im modernen Sinne begreift sich als ein stetiger Prozess und als Moderation der Entscheidungsfindung vor Ort. Dies unter systematischer Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure bei gleichzeitiger Garantie, dass fachliche Gesichtspunkte moderner gerontologischer Erkenntnisse zur Geltung gebracht werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Gestaltung der Altenhilfe, die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Lebenssituation älterer Menschen eine Zukunftsaufgabe ersten Ranges darstellt. Noch nie im geschichtlichen Rückblick gab es eine derart große Zahl älterer Menschen, die in den nächsten Jahrzehnten noch deutlich wachsen und die demographische Situation in unserer Gesellschaft stark bestimmen wird. Hierin liegt eine politische, eine kulturelle und eine soziale Herausforderung.
Am Ende und als Vision von derart verstandenen Altenplanungsprozessen steht
- eine flexible und tragfähige Infrastruktur an Einrichtungen und Diensten für ältere Menschen,
- eine selbstbewusste aktive Bürgerschaft, die sich durch ihr vielfältiges Engagement der zivilen Grundlagen unserer Gesellschaft vergewissert,
- ein verbreitertes fachliches Wissen über Fragen des Alterns, der Pflege, der Vorsorge und der Gestaltungsmöglichkeiten des Lebens im Alter und
- schließlich die Kommune, die ihre aktive und aktivierende Rolle annimmt und zu unterscheiden weiß zwischen ihren Gewährungs-, Gewährleistungs- und Gestaltungsaufgaben.
Die Ziele der Altenplanung ergeben sich u. a. aus den Leitlinien des Seniorenbeirats zu Wohnen und Pflege im Alter:
- selbstbestimmt statt fremdbestimmt
- Angebotsvielfalt statt Einheitslösung
- kleiner statt größer
- Vorsorge statt Nachsorge finanzieren
- wohnortnah statt zentral
- ambulant vor stationär
- Beratung statt Alleinlassen