Besonderer Dienst 4 - Flüchtlinge und Auswärtige
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Wegen des Coronavirus können wir in den Dienststellen des Jugend- und Sozialamtes derzeit leider keine offenen Sprechzeiten anbieten.
Sie können uns jedoch Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch einen persönlichen Termin vereinbaren.
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Der Besondere Dienst 4 ist für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Kostenerstattung / Bestattungskosten zuständig.