Unterhaltsvorschussstelle

Aktuelles

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. Die zur Beantragung der Leistung erforderlichen Unterlagen stehen als Download auf dieser Seite zur Verfügung.

Beschreibung

Eine persönliche Vorsprache bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Anfragen gerne telefonisch oder per E-Mail.

Adresse

Hausanschrift

Platz der Deutschen Einheit 4

63065 Offenbach am Main

(Haus der Wirtschaft)

Postanschrift

63061 Offenbach am Main

(Rathaus)

Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo., Mi., Fr. von 8 bis 12 Uhr sowie

Di. und Do. ganztägig

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 12.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE