Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Bad Homburg v. d. Höhe
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Asylantrag
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen