Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Verständigungsverfahren
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Servicezeiten * Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15:00 Uhr * Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
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Zuständigkeit für
Deutschland
- Beschwerde nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie einreichen
- Grenzüberschreitende Steuergestaltungen mitteilen
- Verständigungs- und Schiedsverfahren nach der EU-Schiedskommission beantragen
- Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen
- Vorabverständigungsverfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten beantragen