Generalzolldirektion (GZD)
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Zuständigkeit für
Deutschland
- Beförderung von unversteuertem Bier melden
- Beförderung von unversteuertem Schaumwein, Zwischenerzeugnissen oder Wein melden
- Eine Erstattung oder einen Erlass von Einfuhrabgaben beantragen
- Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nachzahlen
- Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen
Stichwörter
GZD