Steueransprüche - Erstattung
Description
Ansprüche gegenüber dem Finanzamt auf Erstattung aus dem Steuerschuldverhältnis werden vom Finanzamt nur unbar erfüllt. Für Erstattungszwecke müssen Sie gegenüber dem zuständigem Finanzamt daher zwingend eine Bankverbindung angeben.
Erstattungsanspruch allgemein
Erstattungsberechtigter ist derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung geleistet worden ist, auch wenn tatsächlich ein Dritter die Zahlung geleistet hat. Es kommt nicht darauf an, von wem oder mit wessen Mitteln gezahlt worden ist. Maßgeblich ist vielmehr, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte. Den Finanzbehörden wird damit nicht zugemutet, im Einzelfall die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem Steuerschuldner und einem zahlenden Dritten daraufhin zu überprüfen, wer von Ihnen - im Innenverhältnis - auf die zu erstattenden Beträge materiell-rechtlich einen Anspruch hat.
Erstattungsanspruch bei Gesamtschuldnern
Personen, die gemäß § 44 Abgabenordnung (AO) Gesamtschuldner sind, sind nicht Gesamtgläubiger eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Absatz 2 AO. Erstattungsberechtigter ist der Gesamtschuldner, auf dessen Rechnung die Zahlung erfolgt ist. Lässt sich aus den dem Finanzamt bei Zahlung erkennbaren Umständen nicht entnehmen, wessen Steuerschuld der zahlende Gesamtschuldner begleichen wollte, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Gesamtschuldner nur seine eigene Steuerschuld tilgen wollte. Ist eine Zahlung aber erkennbar für gemeinsame Rechnung der Gesamtschuldner geleistet worden, so sind diese grundsätzlich nach Köpfen erstattungsberechtigt.
Erstattungsanspruch bei der Einkommensteuer
Der Erstattungsanspruch bei der Einkommensteuer wird insbesondere bei Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern besonders bestimmt.
Erstattungsanspruch allgemein
Erstattungsberechtigter ist derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung geleistet worden ist, auch wenn tatsächlich ein Dritter die Zahlung geleistet hat. Es kommt nicht darauf an, von wem oder mit wessen Mitteln gezahlt worden ist. Maßgeblich ist vielmehr, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte. Den Finanzbehörden wird damit nicht zugemutet, im Einzelfall die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem Steuerschuldner und einem zahlenden Dritten daraufhin zu überprüfen, wer von Ihnen - im Innenverhältnis - auf die zu erstattenden Beträge materiell-rechtlich einen Anspruch hat.
Erstattungsanspruch bei Gesamtschuldnern
Personen, die gemäß § 44 Abgabenordnung (AO) Gesamtschuldner sind, sind nicht Gesamtgläubiger eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Absatz 2 AO. Erstattungsberechtigter ist der Gesamtschuldner, auf dessen Rechnung die Zahlung erfolgt ist. Lässt sich aus den dem Finanzamt bei Zahlung erkennbaren Umständen nicht entnehmen, wessen Steuerschuld der zahlende Gesamtschuldner begleichen wollte, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Gesamtschuldner nur seine eigene Steuerschuld tilgen wollte. Ist eine Zahlung aber erkennbar für gemeinsame Rechnung der Gesamtschuldner geleistet worden, so sind diese grundsätzlich nach Köpfen erstattungsberechtigt.
Erstattungsanspruch bei der Einkommensteuer
Der Erstattungsanspruch bei der Einkommensteuer wird insbesondere bei Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern besonders bestimmt.
Contact person
Finanzamt CharlottenburgFinanzamt Charlottenburg
Current issues
Finanzamt Charlottenburg
Description
Finanzamt Charlottenburg
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt Mitte/TiergartenFinanzamt Mitte/Tiergarten
Current issues
Finanzamt Mitte/Tiergarten
Description
Finanzamt Mitte/Tiergarten
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt Pankow/WeißenseeFinanzamt Pankow/Weißensee
Current issues
Finanzamt Pankow/Weißensee
Description
Finanzamt Pankow/Weißensee
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt Prenzlauer BergFinanzamt Prenzlauer Berg
Current issues
Finanzamt Prenzlauer Berg
Description
Finanzamt Prenzlauer Berg
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt SchönebergFinanzamt Schöneberg
Current issues
Finanzamt Schöneberg
Description
Finanzamt Schöneberg
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt SteglitzFinanzamt Steglitz
Current issues
Finanzamt Steglitz
Description
Finanzamt Steglitz
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt TempelhofFinanzamt Tempelhof
Current issues
Finanzamt Tempelhof
Description
Finanzamt Tempelhof
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt WeddingFinanzamt Wedding
Current issues
Finanzamt Wedding
Description
Finanzamt Wedding
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt WilmersdorfFinanzamt Wilmersdorf
Current issues
Finanzamt Wilmersdorf
Description
Finanzamt Wilmersdorf
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt ZehlendorfFinanzamt Zehlendorf
Current issues
Finanzamt Zehlendorf
Description
Finanzamt Zehlendorf
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt NeuköllnFinanzamt Neukölln
Current issues
Finanzamt Neukölln
Description
Finanzamt Neukölln
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt SpandauFinanzamt Spandau
Current issues
Finanzamt Spandau
Description
Finanzamt Spandau
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt ReinickendorfFinanzamt Reinickendorf
Current issues
Finanzamt Reinickendorf
Description
Finanzamt Reinickendorf
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt Friedrichshain-KreuzbergFinanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Current issues
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Description
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt LichtenbergFinanzamt Lichtenberg
Current issues
Finanzamt Lichtenberg
Description
Finanzamt Lichtenberg
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt Marzahn-HellersdorfFinanzamt Marzahn-Hellersdorf
Current issues
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Description
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt Treptow-KöpenickFinanzamt Treptow-Köpenick
Current issues
Finanzamt Treptow-Köpenick
Description
Finanzamt Treptow-Köpenick
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt für Körperschaften IFinanzamt für Körperschaften I
Current issues
Finanzamt für Körperschaften I
Description
Finanzamt für Körperschaften I
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt für Körperschaften IIFinanzamt für Körperschaften II
Current issues
Finanzamt für Körperschaften II
Description
Finanzamt für Körperschaften II
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt für Körperschaften IIIFinanzamt für Körperschaften III
Current issues
Finanzamt für Körperschaften III
Description
Finanzamt für Körperschaften III
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt für Körperschaften IVFinanzamt für Körperschaften IV
Current issues
Finanzamt für Körperschaften IV
Description
Finanzamt für Körperschaften IV
Address
address
Contact
Internet
Finanzamt Berlin InternationalFinanzamt Berlin International
Current issues
Finanzamt Berlin International
Description
Finanzamt Berlin International
Address
address
Contact
Internet
Required documents
- Angabe der Bankverbindung
Die Bankverbindung ist regelmäßig in die Steuererklärungsvordrucke einzutragen.
Darüber hinaus kann sie dem zuständigen Finanzamt auch
- formlos per eigenhändig unterschriebener Mitteilung, postalisch oder eingescannt per E-Mail-Anhang
- elektronisch authentifiziert per ELSTER mit dem dafür vorgesehenen Formular („Änderung der Bankverbindung“)
Prerequisites
- Keine
Basis for legal action
Costs
Keine
Area of validity
Berlin
Keywords
Auszahlung