Inspection bodies for pipeline systems Recognition

    Wenn Ihre Sachverständigenorganisation oder Ihre Überwachungsstelle als Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen tätig sein möchte, muss sie von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt sein.

    Description

    Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss

    • die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Rohrfernleitungsverordnung erfüllen und
    • die Anerkennung der Prüfstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Die Prüfstelle kann aus einer

    • Sachverständigenorganisation oder
    • nach anderen Rechtsvorschriften zugelassenen Überwachungsstelle bestehen.

    Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.

    Competent office

    Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

    Contact point

    Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

    Required documents

    • Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-Dokumente bezogen auf Anhang L der TRFL)
    • Vorhandene Akkreditierungen und Anerkennungen
    • Nachweise über die Unabhängigkeit der Prüfstelle
    • Nachweise über die Verfügbarkeit der für die unabhängige Erfüllung der Aufgaben
      • erforderlichen Organisationsstrukturen
      • erforderlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mitarbeiterliste mit zugeordneten Prüfbereichen nach §5 RohrFLtgV und Anhang B zur TRFL)
    • notwendigen Mittel und Ausrüstungen zur Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen
    • Nachweise über die Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals:
      • Lebensläufe
      • Nachweis über die beruflichen Qualifikationen
      • Tätigkeitsnachweis
    • für den Nachweis der persönlichen Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis (Belegart O)
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die Anforderung an die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung erfüllt
      • Unabhängigkeits- und Zuverlässigkeitserklärung (entsprechende Formulare können bei der Anerkennungsbehörde angefordert werden)
    • Nachweis über das Vorhandensein einer Qualitätssicherung
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von  mindestens 2.500.000,00 Euro
    • Freistellungserklärung (ein entsprechendes Formular kann bei der Anerkennungsbehörde angefordert werden)

    Forms

    Prerequisites

    Sie müssen die organisatorischen und fachlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 der Rohrfernleitungsverordnung und Anhang L der Technischen Regel für Rohrfernleitungen erfüllen und nachweisen.

    Die Prüfstelle muss vor allem:

    • unabhängig sein (dies gilt besonders für das mit der Leitung und Durchführung der Prüfungen beauftragte Personal) und
    • über die für eine angemessene und unabhängige Aufgabenerfüllung erforderlichen Organisationsstruktur und
    • die notwendigen Mittel und Ausrüstung zur Prüfung von Rohrleitungen verfügen.

    Für den Aufbau der Organisationsstruktur gilt:

    • sie muss über mindestens 5 Mitarbeitende (Sachverständige) verfügen,
    • sie muss eine ausreichende Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals und die Möglichkeit der fachlichen Weiterbildung nachweisen,
    • sie muss die bei den Prüfungen gewonnene Erkenntnisse sammeln und auswerten sowie diese regelmäßig intern und an andere Prüfstellen weitergeben,
    • sie muss über eine angemessene und wirksame Qualitätssicherung mit regelmäßiger Auditierung verfügen.

    Nicht angegeben

    Procedure

    Sie müssen den Antrag auf Anerkennung schriftlich stellen.
    Unterschreiben Sie ihn handschriftlich oder versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

    Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) stellt Online-Antrag und Formulare auf ihrer Internetseite zu Verfügung.

    Deadlines

    Die Anerkennung muss vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erfolgt sein.

    Prüfstellen aus anderen EU-/EWR-Staaten müssen die Gleichwertigkeit der Anerkennung vor Aufnahme der Prüftätigkeiten nachweisen.

    Processing time

    Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag

    Costs

    Notes (specifics)

    Rohrfernleitungen müssen regelmäßig von Prüfstellen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Prüfstelle ist jede Sachverständigenorganisation oder jede nach anderen Rechtsvorschriften zugelassene Überwachungsstelle, die auf Antrag als Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen anerkannt worden ist.

    Further Information

    Bemerkungen

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Area of validity

    Lower Saxony

    Official approval

    Officially approved by Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen on 17.02.2026

    Version

    Technisch erstellt on 17.02.2026
    Technisch geändert on 17.02.2026

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt on 07.06.2017
    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt on 07.07.2021
    Technisch geändert on 23.10.2024