Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen

    Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

    Description

    Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.

    Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:

    den Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) angeben,

    die Unterrichtspläne für die Erstschulung und Auffrischungsschulung auf Grundlage der IHKKurspläne,

    den Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile wie Ausbildungs und Feuerlöschort,

    die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegezeiten zum und vom Ort der Schulung für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtseinheiten hinzugerechnet)

    die Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes

    die Art der Unterrichtform (methodischdidaktische Anforderungen)

    die Kennzeichnung der praktischen Teile

    die fachliche Qualifikation der Lehrkräfte sowie die Nachweise der Befähigung zur erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse durch entsprechende Zeugnisse/Nachweise/Bescheinigungen

    das vorhandene Lehrmaterial,

    die Schulungsstätte und deren Ausstattung

    Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

    Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufzunehmen, um ggf. Termine für evtl. erforderliche ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

    Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Kurse die Schulungen durchgeführt werden dürfen.

    Competent office

    Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK)

    Contact point

    Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK)

    Contact person

    Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

    Address

    address

    Moslestraße 6
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Save contact

    Contact

    Version

    Technisch erstellt on 15.12.2009
    Technisch geändert on 18.03.2026

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt on 07.06.2017
    Technisch geändert on 14.05.2025

    Forms

    nicht angegeben

    Prerequisites

    Lehrplan entsprechend der von der IHK vorgegebenen Kursplänen

    Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, auch für vorgeschrieben praktische Übungen

    Geeignetes Unterrichtsmaterial

    Qualifiziertes Lehrpersonal

    Verwaltungsgerichtsverfahren

    Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Anerkennung / Nicht-Anerkennung

    Procedure

    Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.

    Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.

    Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

    Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

    Processing time

    Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

    Costs

    Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

    Notes (specifics)

    nicht angegeben

    Further Information

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Area of validity

    Lower Saxony

    Official approval

    Officially approved by Deutscher Industrie- und Handelskammertag on 14.10.2024

    Version

    Technisch erstellt on 14.10.2024
    Technisch geändert on 27.03.2026

    Keywords

    ADR, ADR training, ADR-Schulung, Advanced course, Aufbaukurs, Auffrischungsschulung, Basic course, Basiskurs, Dangerous goods driver, Gefahrgutfahrer, Refresher training, Schulungssystem, Schulungsveranstalter, Training provider, Training system

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt on 07.06.2017
    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt on 22.10.2025
    Technisch geändert on 23.10.2024