Apply for a license as a real estate agent, loan broker, property developer, building supervisor or residential property manager

    Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Information for Rhineland-Palatinate: Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung

    Would you like to broker real estate or loan agreements on a commercial basis? You need an official permit for this. This also applies if you want to manage residential properties or prepare and carry out construction projects on a commercial basis.

    Description

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig anbieten möchten: 

    • Die Vermittlung von Immobilien 
    • Die Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucher), 
    • Die Verwaltung von Wohnimmobilien oder gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern 
    • Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.

    In diesem Sinne müssen Sie eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie beispielsweise eine der folgenden Tätigkeiten ausüben wollen: 

    • Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden, 
    • Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, d.h. alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung (außer Unterkunftsvermittlung). 
    • Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher). 
    • Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte (z.B. mit Vermögen von Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte). Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie gegenüber Vertragspartnern im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie erkennen lassen, dass Sie für einen Dritten handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen etwa das Stellen eines Bauantrages, die Beauftragung von Architekten und Handwerkern, sowie die Beschaffung und der Abruf von Finanzierungsmitteln, der Abschluss von Versicherungen, die Kalkulation späterer Mieten etc.). 
    • Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne Wohnungseigentumsgesetzes. Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie  
    • Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen; 
    • die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen; 
    • alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen; 
    • eingenommene Gelder verwalten. 

    Keine Erlaubnis ist erforderlich bei: 

    • Kreditinstituten, für die eine Erlaubnis nach KWG erteilt wurde und deren Zweigstellen, Unternehmen darstellen. 
    • Kapitalverwaltungsgesellschaften, für die eine Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuchs erteilt wurde. 
    • Gewerbetreibende, die Darlehen lediglich zur Finanzierung der von ihnen erbrachten Warenverkäufe oder Dienstleistungen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, 
    • Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die nach dem Kreditwesengesetzes Darlehen zwischen Kreditinstituten vermitteln dürfen, soweit sich ihre Tätigkeit nach der Gewerbeordnung auf die Vermittlung von Darlehen zwischen Kreditinstituten beschränkt und 
    • dem Abschluss von Verträgen über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden im Sinne des Bürgerlichen Gesetzesbuchs oder die Vermittlung solcher Verträge. 

    Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. 

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    You require a license if you wish to offer the following on a commercial basis:

    • Real estate brokerage (real estate agents),
    • Brokerage of loan agreements (except real estate loans for consumers),
    • Management of residential real estate (residential real estate managers) or
    • Preparation or implementation of construction projects in your own name or in the name of a third party (property developer, building supervisor)

    Depending on which license you apply for, you are entitled to carry out the following activities, for example

    • Brokering real estate and rights equivalent to real estate, as well as brokering the sale, encumbrance, letting or leasing of real estate
    • Brokerage of residential property and contracts for mortgages and land charges,
    • Brokerage of commercial premises and residential premises, i.e. all types of room rentals including leases and subleases, i.e. also apartment and room brokerage.
    • Brokerage of loans (except real estate financing for consumers)
    • Planning or implementation of construction projects using third-party assets, for example with assets of tenants, leaseholders, other beneficiaries or persons applying for acquisition or usage rights. It makes no difference here whether you act in your own name (property developer) or whether you act on behalf of third parties (building supervisor). The following activities are possible, for example: Submitting building applications, commissioning architects and craftsmen, procuring and calling up financing, taking out insurance, calculating future rents.
    • Management of rented apartments or the joint residential property of several people. You are an administrator, for example, if you
      • implement resolutions of the apartment owners and ensure that the house rules are enforced;
      • take the measures necessary for the proper maintenance and repair of the common property;
      • arrange for and receive all payments and services associated with the ongoing management of the common property;
      • manage the monies collected.

    For the brokerage of real estate consumer loan agreements, you require a different, separate license under trade law.

    Online services

    There is currently no online service available for this location.

    Competent office

    The local trade office is responsible.

    Contact person

    Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

    Current issues

    Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.

    Description

    Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

    Address

    address

    Untere Buchstraße 22

    76751 Jockgrim

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    Elevator available

    Wheelchair access

    Opening hours

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Contact

    Payment methods

    The following payment methods are possible:

    • Transfer / payment slip
    • Paypal
    • Cashless payment
    • giropay
    • Pay contactless
    • Cash payment

    Bank account

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Recipient: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05

    BIC: GENODE61BZA

    Bank institution:VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Recipient: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41

    BIC: SOLADES1SUW

    Bank institution:SparkasseSüdpfalz

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Recipient: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00

    BIC: GENODE61SUW

    Bank institution:VR Bank Südpfalz eG

    Version

    Technisch erstellt on 09.02.2010

    Technisch geändert on 01.07.2025

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Address

    address

    Friedrich-Ebert-Straße 14

    67433 Neustadt an der Weinstraße

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    Contact

    Internet

    Version

    Technisch erstellt on 30.09.2021

    Technisch geändert on 13.01.2026

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Required documents

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.  

    Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse 

    • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise: 
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis 
      • Bescheinigung des Insolvenzgerichts 
      • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)  
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen 

    Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 

    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister bzw. dem Genossenschaftsregister 
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen 

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: 

    • Bei Wohnsitz in Deutschland: 
    • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde   
    • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde 
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen 

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere) bzw. beantragen (z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung). Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung. 

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein. 

    Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalter tätig sein möchten, müssen Sie noch einen Nachweis zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres vorlegen. 

    Erlaubniserweiterung (Eine bestehende Erlaubnis für eine Person / Unternehmen wird im Rahmen des §34c der Gewerbeordnung erweitert): 

    Erweitern Sie den Tätigkeitsumfang Ihrer Erlaubnis nach § 34 c GewO innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Erlaubnis findet das vereinfachte Verfahren seine Anwendung und es müssen nicht mehr alle benötigen Unterlagen eingereicht werden. 

    Erforderliche Unterlagen für den Erweiterungsantrag für Wohnimmobilienverwalter:  

    • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich für den beantragten erweiterten Erlaubnisumfang 

    Sofern die Erlaubniserteilung länger als 3 Monate zurückliegt, sind für den Erweiterungsantrag noch folgende Nachweise und Bescheinigungen beizubringen: 

    • Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) 
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) 
    • Bescheinigung in Steuersachen 
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals (§ 882b ZPO) 
    • Bestätigung des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit 
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, soweit eine Eintragung vorliegt 

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    • Copy of identity card or passport with registration certificate or presentation on site.
    • Proof of orderly financial circumstances
      • if resident in Germany, usually:
        • Extract from the debtor register
        • Certificate from the insolvency court
        • Certificate in tax matters (from the tax office)
      • If you live abroad: documents from your home country that prove your orderly financial circumstances
    • Proof of the legal form of the company:
      • for companies based in Germany: for companies entered in a register: Extract from the commercial register or the partnership register or the register of cooperatives
      • for companies domiciled abroad: documents from the country of domicile proving the legal form
    • Proof of personal reliability:
      • if domiciled in Germany:
        • Certificate of good conduct for submission to an authority
        • Extract from the central trade register for submission to an authority
      • if you live abroad: documents from your country of residence that prove your personal reliability

    The competent authority may request further documents to verify your personal reliability.
    In the case of legal entities such as a limited liability company, you must submit the personal documents for all natural persons authorized to manage the company (e.g. identity papers) or apply for them (e.g. extract from the central trade register for submission to an authority).
    For legal entities, you also need an excerpt from the central trade register for submission to an authority.
    Partnerships such as a GbR, KG, OHG, PartG or GmbH & Co KG are not eligible for a license as such.
    Therefore, each managing partner requires a permit. Submit a completed application form and all personal documents for each of these persons.
    If you wish to work as a residential property manager, you must submit proof of the professional liability insurance required by law.

    Prerequisites

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer in § 34c Abs.2 Nr.1 GewO aufgeführten Straftat verurteilt wurden. 
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.  
    • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres. 

    Information for Rhineland-Palatinate: Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung

    • You have the reliability required for commercial operations. As a rule, you do not have this if you have been convicted of a crime or a (legally specified) property offense within the last 5 years.
    • You live in orderly financial circumstances: No insolvency proceedings have been opened against your assets or dismissed for lack of assets.
    • If you wish to work as a residential property manager, you need professional liability insurance of at least EUR 500,000 for each insured event and EUR 1,000,000 for all insured events in a year.

    Information for Rhineland-Palatinate: Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung

    Procedure

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis. 

    ​Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.​ 

    Deadlines

    Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein.

    Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit als Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42 Abs.2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6 a Abs. 1 GewO).  

    Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.​ 

    Information for Rhineland-Palatinate: Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung

    You must have the permit before you start operating. You should therefore submit the application in good time, i.e. a few weeks before you intend to start operating.

    For the activity as

    • Real estate agent,
    • property developer
    • Building supervisor
    • Residential property manager

    The license is deemed to have been granted if the authority has not made a decision on your application within 3 months of receiving the complete documentation.
    At the same time, you must notify the authority responsible for business registrations of the start of your activity.

    Costs

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

    Notes (specifics)

    Nur bzgl. Immobilienmakler sowie Wohnungsverwalter: 

    Während der Ausübung der Tätigkeit sind Sie verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren jeweils weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Sofern Sie einen Ausbildungsabschluss als Immobilienkaufmann oder einen Weiterbildungsabschluss als geprüfter Immobilienfachwirt erworben haben, beginnt die Weiterbildungsverpflichtung erst drei Jahre nach Erwerb des jeweiligen Abschlusses. Nachweise zur Weiterbildung müssen Sie fünf Jahre aufbewahren und bei entsprechendem Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen. 

    Als Baubetreuer und Bauträger besteht nach der Makler- und Bauträgerverordnung die Pflicht zur Durchführung einer jährlichen Prüfung. 

    Als Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer haben Sie besondere Buchführungs-, Aufzeichnungs-, Informations- und Anzeigepflichten.  

    Nur bzgl. Wohnungsverwalter:  

    Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres aufrechterhalten.​ 

    Information for Rhineland-Palatinate: Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung

    Real estate agents and residential property managers, as well as their staff, are obliged to undergo regular further training in line with their activities.

    Area of validity

    Rhineland-Palatinate

    Official approval

    Officially approved by Federal Ministry for Economic Affairs and Energy on 06.02.2026

    Version

    Technisch erstellt on 23.02.2009

    Technisch geändert on 06.02.2026

    Keywords

    Supervision of construction projects, Broker, Mediation of loan agreement, Implementation of construction projects, Loan agreement, Planning of construction projects, Loan broker, Property developer, Management of residential real estate, Loan brokerage, House purchase brokerage, Brokerage apartment purchase, Property management, Housing management, Residential real estate brokerage, Loan brokerage, Mediation of contracts, Real estate management

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt on 08.07.2021

    Technisch geändert on 23.04.2020