Anzeige - Strafanzeige erstatten

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

    Description

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

    Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.

    Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.

    Online service

    Onlinewache - Polizei Baden-Württemberg

    ID: L100022_6000841-368-null-null-1

    Use this service online

    Trust level

    The level of trust for this online service is not defined (Trust Level undefined).

    further information on the level of trust for online services

    Language

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Contact person

    Schutzpolizeidirektion UlmSchutzpolizeidirektion Ulm

    Address

    address

    Münsterplatz 47

    89073 Ulm

    Save contact

    Contact

    Internet

    Language version

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Polizeirevier LaupheimPolizeirevier Laupheim

    Address

    address

    Biberacher Straße 22

    88471 Laupheim

    Save contact

    Contact

    Internet

    Language version

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kriminalkommissariat BiberachKriminalkommissariat Biberach

    Address

    address

    Erlenweg 2

    88400 Biberach an der Riß

    Save contact

    Contact

    Internet

    Language version

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Required documents

    Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.

    Prerequisites

    Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn

    • Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
    • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
    • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.

    -

    Procedure

    Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:

    • Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
    • Nutzen Sie das Online-Formular der Onlinewache der Polizei in Baden-Württemberg.
    • Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Polizeidienststelle. Geben Sie für Rückfragen Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer an.

    Achtung: Der Weg über die Onlinewache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen. Außerdem können Sie Ihr Hilfeersuchen auch über eine Nothilfe-SMS an die Leitstellen der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr senden.

    Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:

    • Sichern Sie solche Daten niemals auf Ihrem Computer, da Sie sich strafbar machen können.
    • Drucken Sie keine pornografischen oder kinderpornografischen Abbildungen oder Schriften aus.

    Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

    Deadlines

    keine

    Costs

    keine

    Notes (specifics)

    keine

    Area of validity

    Baden-Wuerttemberg

    Version

    Technisch geändert on 10.10.2025

    Language version

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de