Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Verdacht melden
Description
Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin im Nichtfinanzsektor Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie mit Geld oder Gegenständen aus dubiosen Quellen zu tun haben, müssen Sie das melden.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Ihnen hohe Bußgelder drohen.
Online service
Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU)
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Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU)Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU)
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Post office box 85 05 55
51030 Köln
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Internet
Required documents
Unterlagen, die zum Verdachtsmoment geführt haben
Prerequisites
- Sie sind eine Person oder ein Unternehmen, die oder das nach dem Geldwäschegesetz zur Meldung verpflichtet ist. Darunter fallen beispielsweise:
- Personen, die gewerblich mit Gütern handeln oder diese vermitteln
- Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG), ohne Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute
- Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn Sie bestimmte Dienstleistungen erbringen (zum Beispiel Gründung von Vorratsgesellschaften oder das Bereitstellen eines Sitzes, einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse)
- Immobilienmakler
- Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
- Sie haben den Verdacht, dass
- Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben
- Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen
- Ihr Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offenlegt, dass er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt
Basis for legal action
Legal remedy
keine
Procedure
Die Geldwäsche-Verdachtsmeldung müssen Sie in der Regel elektronisch abgeben.
Das meldende Unternehmen muss sich dazu vorab registrieren.
Da die Registrierung einen gewissen Aufwand mit sich bringt und die Verdachtsmeldung auf jeden Fall schnell abgegeben werden muss, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu registrieren; auch ohne aktuell vorliegenden Verdachtsfall.
Tun Sie dies schnellst möglich, das heißt innerhalb eines Tages.
Senden Sie die Meldung und die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Über die Meldung des Verdachts auf Geldwäsche müssen Sie schweigen.
Sie dürfen Ihre Vertragspartner und sonstige Dritte keinesfalls darüber informieren.
Außerdem dürfen Sie die angetragene Transaktion zunächst nicht durchführen.
Konkrete Informationen zum weiteren Ablauf erhalten sie von der zuständigen Stelle.
Deadlines
schnellst möglich
Costs
keine
Notes (specifics)
keine
Area of validity
Baden-Wuerttemberg