Tierquälerei anzeigen
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Description
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
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Vorfaelle im Bereich des Tierschutzes anzeigen
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Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Contact
Required documents
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Prerequisites
- Sie haben einen Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Basis for legal action
Legal remedy
keiner
Procedure
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
- der nächsten Polizeidienstelle oder
- dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Deadlines
keine
Processing time
keine
Costs
keine
Notes (specifics)
keine
Area of validity
Baden-Wuerttemberg