Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.
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Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.
Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.
Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.
Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.
Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.
Information for Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Tempo 100km/h Plakette
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
- COC-Bescheinigung/EU-Übereinstimmungsbescheinigung/ Datenbestätigung/Herstellerbescheinigung/Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (jeweils im Original)
Hinweis:
Sollte die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereits vorhanden sein, reicht dieser Vermerk zur Ausstellung der Tempo 100km/h Plakette aus.
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Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg
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Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr
Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr
Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
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e-mail: kfz-zulassung@ladadi.de
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Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen:
https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
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Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an
kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.Keywords
Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
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Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
- ausgefüllter Zulassungsantrag
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
- wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
- COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
- alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
- ausländische Zulassungsbescheinigung
- ausländisches Kennzeichen
- Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.
Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:
- formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person
Information for Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen, die nicht älter als sechs Monate sind, ist eine Rechnung vorzulegen.
- Formular Vollmacht
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
- Einverständniserklärung bei Vereinigungen
- SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Prerequisites
- Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
- Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
- Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.
Information for Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Das Fahrzeug muss vor Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Zulassungsbehörde zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeug-Ident-Nr. vorgefahren werden, sollte das Fahrzeug aus einem anderen Land außerhalb der EU importiert werden.
Die Betriebserlaubnis für nicht typgenehmigte Fahrzeuge, bei denen ein Gutachten nach §19 Abs. 2 i. V. m. §21 StVZO oder §13 EG-FGV erstellt wurde, muss vor der Zulassung durch die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf erteilt werden.
Antrag und weitere Informationen auf der Seite des Landkreises Marburg Biedenkopf.
Basis for legal action
- § 8 Absatz 3 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 6 Absatz 7 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 3 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- §§ 21, 29 und 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
- Gebührennummer 221 in der Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Legal remedy
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Area of validity
Hesse
Official approval
Officially approved by Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) on 19.06.2024
Keywords
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