Request removal or cutting of certain trees, hedges, living fences, bushes within a certain period of time
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Description
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online service
Tree felling permit
Use this service online
Trust level
The level of trust for this online service is not defined (Trust Level undefined).
further information on the level of trust for online services
Contact point
Information for Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Peter KäuflerBad ArolsenThea SchmidtmannBad WildungenThea SchmidtmannBattenberg (Eder)Peter KäuflerBromskirchenPeter Käufler
BurgwaldPeter KäuflerDiemelsee Nicole KleinschnittgerDiemelstadtJessika Sachse
EdertalThea SchmidtmannFrankenauPeter KäuflerFrankenberg (Eder)Peter KäuflerGemünden (Wohra)Peter Käufler
Haina (Kloster)Peter KäuflerHatzfeld (Eder)Peter KäuflerKorbachThea SchmidtmannLichtenfelsNicole KleinschnittgerRosentahlPeter KäuflerTwistetalJessika Sachse
VöhlNicole KleinschnittgerVolkmarsenThea SchmidtmannWaldeckThea SchmidtmannWillingen (Upland)Ulrich Kessler
Contact person
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz
Address
visitor address
visitor address
delivery address
Contact
telephone: 05631 954-5369
e-mail: klimaanpassung@lkwafkb.de
e-mail: klimaschutz@lkwafkb.de
e-mail: naturschutz@lkwafkb.de
e-mail: wasser-bodenschutz@lkwafkb.de
Contact person
Peter Käufler
Thea Schmidtmann
Jessika Sachse
Ulrich Kessler
Basis for legal action
Area of validity
Hesse
Official approval
Officially approved by Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) on 12.07.2022
Keywords
Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Baum, Schnitt, Landschaftsbestandteil