Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen
Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.
Description
Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:
- Windparks
- Abbau von Bodenschätzen, wie
- Kohle oder
- Erze
- Straßen und Schienenbau
- Erdgastransportleitungen
- Hochspannungsleitungen
Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:
- Gesellschaft
- Wirtschaft
- Infrastruktur
- Umwelt
Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.
Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.
Contact point
In Hessen an die zuständige Obere Landesplanungsbehörde bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen bzw. Darmstadt.
Contact person
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 21 - Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung
Address
address
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Elevator available
Wheelchair access
Opening hours
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Contact
telephone: 0561 106-0
e-mail: hfa-kurorte@rpks.hessen.de
e-mail: regionalplanung@rpks.hessen.de
e-mail: vobstelle@rpks.hessen.de
e-mail: bauleitplanung@rpks.hessen.de
Internet
Basis for legal action
Legal remedy
- Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.
Procedure
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Deadlines
Die Abgabe einer Stellungnahme ist im Rahmen der im Vorfeld veröffentlichten Beteiligungsfrist möglich.
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Die Abgabe einer Stellungnahme ist im Rahmen der im Vorfeld veröffentlichten Beteiligungsfrist möglich.
Processing time
Kann die Raumordnungsbehörde bei umfangreichen Vorhaben ihre gutachterliche Stellungnahme nicht fristgerecht übermitteln, kann der Vorhabenträger beantragen, dass die Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeitsprüfung weiterführt.
6 months (Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)
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Kann die Raumordnungsbehörde bei umfangreichen Vorhaben ihre gutachterliche Stellungnahme nicht fristgerecht übermitteln, kann der Vorhabenträger beantragen, dass die Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeitsprüfung weiterführt.
6 months (Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)
Costs
Es fallen keine Kosten an.
Fee free of charge
Notes (specifics)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Further Information
In der Regel wird über die Raumverträglichkeitsprüfung auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Raumordnungsbehörde informiert. Diese können neben den relevanten Unterlagen ggf. weitergehende Informationen enthalten.
Area of validity
Hesse
Official approval
Officially approved by Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum on 19.03.2025
Keywords
Raumentwicklung, Bekanntmachung, Raumplanung, Infrastruktur, Raumordnung, Windpark, Straßenbau, Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentlichkeit, Schienenbau, Raumverträglichkeitsprüfung, Beteiligungsprozesse