Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.

    Description

    Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

    Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:

    • Windparks
    • Abbau von Bodenschätzen, wie
      • Kohle oder
      • Erze
    • Straßen und Schienenbau
    • Erdgastransportleitungen
    • Hochspannungsleitungen

    Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:

    • Gesellschaft
    • Wirtschaft
    • Infrastruktur
    • Umwelt

    Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.

    Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.

    Contact point

    In Hessen an die zuständige Obere Landesplanungsbehörde bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen bzw. Darmstadt.

    Contact person

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.1 - Regionalplanung, Geschäftsstelle der Regionalversammlung

    Address

    address

    Wilhelminenstraße 1–3

    64283 Darmstadt

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Elevator available

    Wheelchair access

    postal address

    64278 Darmstadt

    Opening hours

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Contact

    telephone: +49 6151 12-8920

    fax: +49 6151 12-8914

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 15.04.2025

    Language version

    de

    Sprache: de

    • Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.

    Procedure

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.

    • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
    • Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

    Deadlines

    Die Abgabe einer Stellungnahme ist im Rahmen der im Vorfeld veröffentlichten Beteiligungsfrist möglich.

    Information for Hesse: Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Die Abgabe einer Stellungnahme ist im Rahmen der im Vorfeld veröffentlichten Beteiligungsfrist möglich.

    Processing time

    Kann die Raumordnungsbehörde bei umfangreichen Vorhaben ihre gutachterliche Stellungnahme nicht fristgerecht übermitteln, kann der Vorhabenträger beantragen, dass die Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeitsprüfung weiterführt.

    6 months (Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)

    Information for Hesse: Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Kann die Raumordnungsbehörde bei umfangreichen Vorhaben ihre gutachterliche Stellungnahme nicht fristgerecht übermitteln, kann der Vorhabenträger beantragen, dass die Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeitsprüfung weiterführt.

    6 months (Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.

    Fee free of charge

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Further Information

    In der Regel wird über die Raumverträglichkeitsprüfung auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Raumordnungsbehörde informiert. Diese können neben den relevanten Unterlagen ggf. weitergehende Informationen enthalten.

    Area of validity

    Hesse

    Official approval

    Officially approved by Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum on 19.03.2025

    Version

    Technisch erstellt on 27.01.2025

    Technisch geändert on 02.04.2025

    Keywords

    Raumentwicklung, Bekanntmachung, Raumplanung, Infrastruktur, Raumordnung, Windpark, Straßenbau, Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentlichkeit, Schienenbau, Raumverträglichkeitsprüfung, Beteiligungsprozesse

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt on 07.07.2021

    Technisch geändert on 26.11.2019