Fahrzeugkennzeichen erhalten
Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.
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Kennzeichen an Fahrzeugen, die umgangssprachlich Nummernschilder genannt werden, dienen als amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Unfällen kann über die Kennzeichen die Halterin oder der Halter herausgefunden werden.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus ein bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich ein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr aussuchen.
Es gibt folgende Kennzeichen:
- allgemeine Kennzeichen
- Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Das zugeteilte Kennzeichen ist auf einem Kennzeichenschild anzubringen und muss mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.
In der Regel sind Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anzubringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Das Benutzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht zulässig. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel
-
- Leichtkrafträder
- Stapler
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen
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Competent office
Kfz-Zulassungsbehörde
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Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg
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Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr
Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr
Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)
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e-mail: kfz-zulassung@ladadi.de
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Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen:
https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an
kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.Keywords
Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
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Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
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Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 17 Uhr
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Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
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Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
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- § 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 12 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 26 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Legal remedy
Widerspruch
Procedure
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt.
Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an
Bei der Online-Beantragung:
Bei Online-Beantragung wird die Zuteilung eines Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug:
- direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- an die Versicherung gemeldet
- als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt
Anschließend
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug
Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.
Deadlines
Es gibt keine Frist.
Costs
Die Kennzeichenschilder müssen von Ihnen auf Ihre Rechnung bei Schilderpräge-Unternehmen im Auftrag gegeben werden.
Information for Hesse: Fahrzeugkennzeichen erhalten
Die Kennzeichenschilder müssen von Ihnen auf Ihre Rechnung bei Schilderpräge-Unternehmen im Auftrag gegeben werden.
Notes (specifics)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.
Further Information
Area of validity
Hesse
Official approval
Officially approved by Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum on 19.02.2025
Keywords
Kennzeichen zulassungsfreie Fahrzeuge, Nummernschild, Kennzeichen elektrisch betriebene Fahrzeuge, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsbehörde, Kennzeichen Anhänger, Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen Elektroauto, Zulassungsstelle, Kfz-Zulassung, allgemeine Kennzeichen, Kennzeichen E-Auto, Kennzeichen Fahrzeug