Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, aus dem Straßenverkehr abmelden möchten, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung beantragen.

    Description

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Leichtkrafträder
    • Stapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden.

    Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online services

    There is currently no online service available for this location.

    Competent office

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Contact person

    Unfortunately, no contact persons were found for Hatzfeld (Eder) (District Waldeck-Frankenberg, Hesse). Please check the service description above for information on how to find the responsible contact person.

    Widerspruch

    Information for Hesse: Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Klage

    Procedure

    Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

    • Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
    • Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
    • Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:

    • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
      • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Kfz-Kennzeichen
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
    • Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
    • Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Deadlines

    Es gibt keine Frist.

    Processing time

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Costs

    Mindestgebühr bei einer Außerbetriebsetzung vor Ort der Zulassungsbehörde: Administrative fine 15,90 EUR (Information on cost composition can be found here)

    Information for Hesse: Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Mindestgebühr bei einer Außerbetriebsetzung vor Ort der Zulassungsbehörde: Administrative fine 15,90 EUR (Information on cost composition can be found here)

    Notes (specifics)

    Es gibt folgende Hinweise:  

    Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

    Further Information

    Area of validity

    Hesse

    Official approval

    Officially approved by Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum on 19.02.2025

    Version

    Technisch erstellt on 24.01.2025

    Technisch geändert on 16.01.2026

    Keywords

    Waste disposal

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt on 07.07.2021

    Technisch geändert on 26.11.2019