Apply for an extension of the closing time for restaurants and public entertainment venues
Für Gaststätten und Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.
Description
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in Hessen eine Sperrzeit. Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Die Sperrzeit dient in erster Linie dem Lärmschutz. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden.
Grundsätzlich gelten in Hessen folgende Regelungen:
- Die allgemeine Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Orte, an denen z. B. Theater- und Filmvorführungen oder Tanzveranstaltungen stattfinden) beginnt um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
- Die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten in Vergnügungsparks, auf Messen, Jahrmärkten, Volksfest- und Rummelplätzen sowie für das Gaststättengewerbe, das im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen oder Veranstaltungsorten betrieben wird, beginnt um 24:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
- Die Sperrzeit für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten, auf denen Veranstaltungen nach § 60a der Gewerbeordnung, z.B. das Aufstellen von Warenspielgeräten, stattfinden, beginnt um 24:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.
Die Sperrzeit ist aufgehoben in der Nacht zum 1. Januar, in den Nächten zum Freitag vor Fastnacht bis zum Aschermittwoch und in der Nacht zum 1. Mai.
Ausnahmen hiervon sind möglich.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können Sie die Sperrzeit allgemein für alle Betriebe auf Gemeinde-, Landkreis- oder Regierungsbezirksebene oder für bestimmte Veranstaltungen und einzelne Betriebe auf Antrag verlängern lassen.
- Hinweis: Für Spielhallen gelten unabhängig von der Frage, ob die darin aufgestellten Geräte Gewinnmöglichkeiten bieten, grundsätzlich die Sperrzeitregelungen 4:00 - 10:00 Uhr. Zu beachten sind die weitergehenden Regelungen für Feiertage. Auch für Ausnahmemöglichkeiten gelten ausschließlich die Regelungen der Rechtsgrundlage.
Online services
There is currently no online service available for this location.
Competent office
Zuständig sind die Städte und Gemeinden bzw. für das Spielhallenwesen der Magistrat bzw. Gemeindevorstand.
Contact person
Unfortunately, no contact persons were found for Lohra (District Marburg-Biedenkopf, Hesse). Please check the service description above for information on how to find the responsible contact person.
Required documents
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen, ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Forms
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
- Ausnahmen nach der Sperrzeitverordnung (§ 4 SperrzeitVO)(Einheitlicher Ansprechpartner)
Prerequisites
Sie müssen das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse darlegen. Eine Verlängerung der Sperrzeit müsste also im Interesse der Allgemeinheit liegen, was dem „öffentlichen Bedürfnis“ an Ihrem Antrag entspricht. Dieses Interesse ist im Antrag ausführlich darzulegen.
Basis for legal action
Legal remedy
Widerspruch
Procedure
Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ oder besondere örtliche Verhältnisse zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Deadlines
Es ist ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverlängerung zu beantragen.
Processing time
0 to 3 months (Die Bearbeitungsdauer ist in jeder Kommune unterschiedlich. Spätestens nach 3 Monaten muss über die Verlängerung entschieden worden sein, sonst gilt sie als erteilt.)
Costs
Ausnahmen nach § 3 SperrV sind gebührenfrei.: Administrative fine 122,00 EUR
Area of validity
Hesse
Official approval
Officially approved by Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum on 25.09.2024
Keywords
Schaustellungen, Kneipen, Fastnacht, Gastronomie, Speisewirtschaften, Gaststätten, Restaurant, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Filmvorführungen, Lärmschutz, Außengastronomie, Theatervorführungen, Tanzveranstaltungen