Vaccinations Financing
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Description
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Competent office
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Contact person
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Keywords
gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse
Required documents
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Basis for legal action
Costs
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Further Information
Area of validity
Hesse
Official approval
Officially approved by Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung on 24.07.2020
Keywords
Mumps, Masern, Lungenentzündung, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Typ B, Schwerer Durchfall, Haemophilus Influenzae Typ B, Windpocken, Gelbfieber, Gebärmutterhalskrebs, Tetanus, Schutzimpungen, Grippe, Keuchhusten, Hepatitis B, Typhus, Diphtherie, FSME, Tollwut, Kinderlähmung, Finanzierung, Hepatitis A, Meningitis, Pocken, Röteln, Tuberkulose