Granting of support in child day care

    Description

    The child day care serves the upbringing, education and care of the child by a childminder or a childminder and is usually an offer of the public youth welfare, ie the youth welfare offices of the districts and cities. The care usually takes place in the household of the childminder or the childminder, but can also take place in the household of the child's parents or in other suitable rooms.

    Online services

    Förderung in Kindertagespflege

    ID: L100001_384103848

    Description

    Hier haben Sie die Möglichkeit, bei Problemen vor oder während der Kindertagespflege das Anliegen dem zuständigen Jugendamt des Landkreises oder der Stadt mitzuteilen oder Beratungsbedarf anzumeden.

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    Trust level

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    Version

    Technisch erstellt on 22.12.2022

    Technisch geändert on 22.12.2022

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Granting support in child day care

    ID: L100001_385436634

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    Trust level

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    Version

    Technisch erstellt on 01.02.2023

    Technisch geändert on 25.11.2024

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt on 07.07.2021

    Technisch geändert on 26.11.2019

    Contact point

    In Hesse, the youth welfare offices of the districts or cities are responsible for the care of children in child day care.

    Contact person

    Stadt Spangenberg - Bürgerservice, Brandschutz und Soziales

    Address

    address

    Rathausstraße 7

    34286 Spangenberg

    Save contact

    Wheelchair access

    Opening hours

    Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Contact

    telephone: 05663 5090-0

    fax: 05663 5090-26

    Version

    Technisch geändert on 23.12.2025

    Language version

    de

    Sprache: de

    Stadt Spangenberg - Sozialamt

    Address

    address

    Rathausstraße 7

    34286 Spangenberg

    Save contact

    Wheelchair access

    Opening hours

    Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Contact

    telephone: 05663 5090-16

    fax: 05663 5090-26

    e-mail: Cornelia.Mueller@spangenberg.de

    Version

    Technisch geändert on 05.01.2026

    Language version

    de

    Sprache: de

    51.10 - Frühkindliche Förderung

    Description

    Beratung über Betreuungsangebote für Kinder und Vermittlung von Tagespflegepersonen

    Kindertagesbetreuung

    Für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Schülerbetreuung) können Familien von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe eine Unterstützung erhalten.

    Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.

    Die Übernahme von Kinderkrippen-/ Kindergartengebühren ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie. Das Familieneinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze, die individuell ermittelt wird, nicht übersteigen.

    Für Ganztagsplätze in Kinderkrippen/ Kindergärten sowie für die Betreuung von Kindern im Alter von unter einem Jahr und im Alter von über 6 Jahren (Hort, Schülerbetreuung), ist Voraussetzung für eine Bezuschussung, dass die Eltern - oder der Elternteil bei dem das Kind lebt - wegen Berufstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung auf eine Betreuung des Kindes angewiesen sind / ist. Auch hier muss das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegen.

    Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gemäß § 24 (2) SGB VIII Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Eine Ganztagsbetreuung kann nur gefördert werden, wenn Sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, sich in einer ganztägigen beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder einer Ausbildung in Vollzeit nachgehen.

    Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann eine Person vermittelt und anerkannt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im vorzugsweise im eigenen oder im Haushalt der Eltern betreut. Grundlage für die Betreuung und Förderung ist § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

    Kindertagespflege

    Kindertagespflege ist eine individuelle und flexible Art der Kinderbetreuung. Sie ermöglicht eine Versorgung der Kinder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder ergänzend zu einer solchen Betreuungsform, wenn dies aufgrund der familiären Situation (Ausbildung oder Berufstätigkeit der Eltern, Krankheit) erforderlich ist. Die praktische Umsetzung unterliegt den Absprachen zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern des Kindes.

    Die Vermittlung einer Tagespflegestelle kann auf privater Ebene oder über den Fachbereich Jugend und Familie stattfinden. In jedem Fall ist die Tagespflegeperson vom Fachbereich Jugend und Familie gemäß § 43 SGB VIII anzuerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungskursen.

    Für die Förderung des Kindes erhalten Pflegepersonen eine Geldleistung, darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zur Altersvorsorge der Pflegeperson einen Zuschuss zu erhalten.

    Die Eltern des Kindes zahlen einen Kostenbeitrag für die Betreuung. Dieser kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Zahlung aufgrund entsprechender Einkommensverhältnisse nicht zuzumuten ist.

    Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

    Die pädagogische Fachberatung ist Ansprechpartner für kommunale Kindertageseinrichtungen im Schwalm-Eder-Kreis und bietet Beratung und Begleitung zu pädagogisch-inhaltlichen Fragestellungen, zu den Grundsätzen und Prinzipien des Hessischen Bildungs- u. Erziehungsplanes sowie zu den Themen der Schwerpunkt-Kitas an.

    Des Weiteren kann Fachberatung prozessbegleitend im Rahmen von Konzept-, Team- und Qualitätsentwicklung in Anspruch genommen werden. Ebenso ist eine Unterstützung durch die Fachberatung bei der Planung und Koordination von Fortbildungen für das pädagogische Fachpersonal möglich.

    Das Angebot der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist kostenfrei.

    Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP): 

    Zur Sicherung des Anspruchs auf die Qualitätspauschale für Einrichtungen durch das Land Hessen ist eine kontinuierliche BEP Fachberatung notwendig. Die Arbeitsgruppe 51.10 bietet für kommunale und freie Kindertageseinrichtungen eine kostenpflichtige Beratung an. Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu den BEP-Fachberatern auf.

    Beratung von Tagespflegepersonen

    Information über Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen

    Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung

    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung (AG51.10)

    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung Fachberatung Kindertagespflege (AG51.10)

    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung Wirtschaftliche Jugendhilfe (AG51.10)

    Address

    address

    Hans-Scholl-Straße 8

    34576 Homberg (Efze)

    Save contact

    No elevator available

    No wheelchair access

    Opening hours

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Contact

    telephone: 05681 775-5204

    Contact person

    Version

    Technisch geändert on 02.10.2025

    Language version

    de

    Sprache: de

    Required documents

    Please contact the responsible youth welfare office.

    Forms

    Please contact the responsible youth welfare office.

    Prerequisites

    A child who has reached the age of one is entitled to support in a day care centre or in day-care until he or she reaches the age of three.

    After reaching the age of three until starting school, there is an entitlement to support in a day care centre. The child can be supported in case of special needs or additionally in child day care. As a rule, this also applies to schoolchildren.

    Procedure

    The parents contact the youth welfare office of their district or city and seek advice there.

    Costs

    As a rule, a parental contribution must be paid to the Youth Welfare Office for the care of the child in child day care.

    Bemerkungen

    See also under "Parental contribution child day care (determination and assumption) and under "Childminder/childminder – permission for child day care".

    Information on child day care in Hesse is provided by the Hessian Ministry of Social Affairs and Integration on the Internet (www. soziales.hesssen.de).

    The Hessian Child Day Care Office (HKTB) in Maintal, a state-funded, Hesse-wide service center for child day care, provides a variety of information under www.hktb.de.

    Comprehensive information can also be found on the homepage of the Youth Welfare Office of your district or your place of residence.

    Area of validity

    Hesse

    Version

    Technisch erstellt on 28.10.2016

    Technisch geändert on 08.07.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt on 07.07.2021

    Technisch geändert on 26.11.2019