Granting of support in child day care
Description
The child day care serves the upbringing, education and care of the child by a childminder or a childminder and is usually an offer of the public youth welfare, ie the youth welfare offices of the districts and cities. The care usually takes place in the household of the childminder or the childminder, but can also take place in the household of the child's parents or in other suitable rooms.
Online services
Förderung in Kindertagespflege
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Contact point
In Hesse, the youth welfare offices of the districts or cities are responsible for the care of children in child day care.
Contact person
Stadt Spangenberg - Bürgerservice, Brandschutz und Soziales
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Wheelchair access
Opening hours
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Contact
telephone: 05663 5090-0
fax: 05663 5090-26
Stadt Spangenberg - Sozialamt
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Wheelchair access
Opening hours
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
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Contact
51.10 - Frühkindliche Förderung
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Beratung über Betreuungsangebote für Kinder und Vermittlung von Tagespflegepersonen
Kindertagesbetreuung
Für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Schülerbetreuung) können Familien von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe eine Unterstützung erhalten.
Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.
Die Übernahme von Kinderkrippen-/ Kindergartengebühren ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie. Das Familieneinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze, die individuell ermittelt wird, nicht übersteigen.
Für Ganztagsplätze in Kinderkrippen/ Kindergärten sowie für die Betreuung von Kindern im Alter von unter einem Jahr und im Alter von über 6 Jahren (Hort, Schülerbetreuung), ist Voraussetzung für eine Bezuschussung, dass die Eltern - oder der Elternteil bei dem das Kind lebt - wegen Berufstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung auf eine Betreuung des Kindes angewiesen sind / ist. Auch hier muss das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegen.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gemäß § 24 (2) SGB VIII Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Eine Ganztagsbetreuung kann nur gefördert werden, wenn Sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, sich in einer ganztägigen beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder einer Ausbildung in Vollzeit nachgehen.
Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann eine Person vermittelt und anerkannt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im vorzugsweise im eigenen oder im Haushalt der Eltern betreut. Grundlage für die Betreuung und Förderung ist § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine individuelle und flexible Art der Kinderbetreuung. Sie ermöglicht eine Versorgung der Kinder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder ergänzend zu einer solchen Betreuungsform, wenn dies aufgrund der familiären Situation (Ausbildung oder Berufstätigkeit der Eltern, Krankheit) erforderlich ist. Die praktische Umsetzung unterliegt den Absprachen zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern des Kindes.
Die Vermittlung einer Tagespflegestelle kann auf privater Ebene oder über den Fachbereich Jugend und Familie stattfinden. In jedem Fall ist die Tagespflegeperson vom Fachbereich Jugend und Familie gemäß § 43 SGB VIII anzuerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungskursen.
Für die Förderung des Kindes erhalten Pflegepersonen eine Geldleistung, darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zur Altersvorsorge der Pflegeperson einen Zuschuss zu erhalten.
Die Eltern des Kindes zahlen einen Kostenbeitrag für die Betreuung. Dieser kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Zahlung aufgrund entsprechender Einkommensverhältnisse nicht zuzumuten ist.
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Die pädagogische Fachberatung ist Ansprechpartner für kommunale Kindertageseinrichtungen im Schwalm-Eder-Kreis und bietet Beratung und Begleitung zu pädagogisch-inhaltlichen Fragestellungen, zu den Grundsätzen und Prinzipien des Hessischen Bildungs- u. Erziehungsplanes sowie zu den Themen der Schwerpunkt-Kitas an.
Des Weiteren kann Fachberatung prozessbegleitend im Rahmen von Konzept-, Team- und Qualitätsentwicklung in Anspruch genommen werden. Ebenso ist eine Unterstützung durch die Fachberatung bei der Planung und Koordination von Fortbildungen für das pädagogische Fachpersonal möglich.
Das Angebot der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist kostenfrei.
Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP):
Zur Sicherung des Anspruchs auf die Qualitätspauschale für Einrichtungen durch das Land Hessen ist eine kontinuierliche BEP Fachberatung notwendig. Die Arbeitsgruppe 51.10 bietet für kommunale und freie Kindertageseinrichtungen eine kostenpflichtige Beratung an. Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu den BEP-Fachberatern auf.
Beratung von Tagespflegepersonen
Information über Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen
Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung (AG51.10)Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung Fachberatung Kindertagespflege (AG51.10)Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung Wirtschaftliche Jugendhilfe (AG51.10)Address
address
Opening hours
Contact
telephone: 05681 775-5204
Contact person
Frau Jutta Petrich
e-mail: Jutta.Petrich@schwalm-eder-kreis.de
telephone: 05681 775-5199
Frau Heike Schottenhammer
telephone: 05681 775-5205
Frau Kirsten Jäger
telephone: 05681 775-5204
Frau Steffanie Klippert
e-mail: steffanie.klippert@schwalm-eder-kreis.de
telephone: 05681 775-5202
Frau Daniela Kuppstadt
telephone: 05681 775-5201
Frau Sonja Kurowski-Wurscher
e-mail: Sonja.Kurowski-Wurscher@schwalm-eder-kreis.de
telephone: 05681 775-5200
Frau Sandra Mausehund
e-mail: sandra.mausehund@schwalm-eder-kreis.de
telephone: 05681 775-5196
Frau Alexandra Merker
telephone: 05681 775-5235
Frau Karin Garthe-Burchard
e-mail: karin.garthe-burchard@schwalm-eder-kreis.de
telephone: 05681 775-5203
Frau Carina Gonther
telephone: 05681 775-5208
Frau Annika Sibilitz
telephone: 05681 775-5206
Required documents
Please contact the responsible youth welfare office.
Forms
Please contact the responsible youth welfare office.
Prerequisites
A child who has reached the age of one is entitled to support in a day care centre or in day-care until he or she reaches the age of three.
After reaching the age of three until starting school, there is an entitlement to support in a day care centre. The child can be supported in case of special needs or additionally in child day care. As a rule, this also applies to schoolchildren.
Basis for legal action
Procedure
The parents contact the youth welfare office of their district or city and seek advice there.
Costs
As a rule, a parental contribution must be paid to the Youth Welfare Office for the care of the child in child day care.
Bemerkungen
See also under "Parental contribution child day care (determination and assumption) and under "Childminder/childminder – permission for child day care".
Information on child day care in Hesse is provided by the Hessian Ministry of Social Affairs and Integration on the Internet (www. soziales.hesssen.de).
The Hessian Child Day Care Office (HKTB) in Maintal, a state-funded, Hesse-wide service center for child day care, provides a variety of information under www.hktb.de.
Comprehensive information can also be found on the homepage of the Youth Welfare Office of your district or your place of residence.
Area of validity
Hesse