Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

    Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.

    Description

    Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
    Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.

    Online service

    Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit online beantragen

    ID: B100019_106294406

    Description

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

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    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Address

    address

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

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    Contact

    telephone: +49 800 6050404

    e-mail: info@dguv.de

    Internet

    Further information

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert on 17.02.2023

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Forms

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Prerequisites

    • Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall oder leiden unter einer anerkannten Berufskrankheit.
    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Procedure

    Sollte Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung ein Eigenanteil an Kosten entstanden sein, können Sie diesen bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.
    Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ein.
    Sie können Ihren Eigenanteil an Arznei- und Verbandmittelkosten online oder per Post melden.
    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post: 

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Deadlines

    Es gibt keine Frist.

    Processing time

    Keine

    Costs

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) on 06.01.2023

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    Medical treatment, Accident insurance fund, Pharmaceuticals

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English