Angebot zum Kauf von Butter aus Interventionsbeständen abgeben

    Sie möchten Butter aus Interventionsbeständen kaufen? Dann können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein Angebot einreichen.

    Description

    Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Butter in deutschen Interventionslagern. Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Butter aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein. Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Online service

    Submit an offer to buy butter from intervention stocks online

    ID: B100019_116821651

    Description

    With the help of the online application of the Federal Office for Agriculture and Food (BLE), you can submit your offer online as soon as an announcement has been published.

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    Trust level

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    Identification

    • electronic identification using national eID means – software certificate
    • electronic identification using national eID means – user name/password

    Language

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

    Address

    address

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Save contact

    Opening hours

    Telephone office hours: Monday: 9:00 to 16:00 Tuesday: 9:00 to 16:00 Wednesday: 9:00 to 16:00 Thursday: 9:00 to 16:00 Friday: 9:00 a.m. to 4:00 p.m.

    Contact

    fax: +49 22899 6845-3962

    telephone: +49 228 6845-3431((Herr Unger))

    telephone: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))

    e-mail: 513@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 08.10.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • Angebotsformular
    • Sicherheitsformular
    • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Prerequisites

    • Sie handeln mit Butter.
    • Die Voraussetzungen für das Einreichen von Angeboten sowie für die Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
    • Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Procedure

    Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Butter aus Interventionsbeständen per Verordnung.

    Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

    Angebot online einreichen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird. 
    • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
    • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • eine Kaufbestätigung oder
      • eine Ablehnung.

    Angebot per Fax oder Post einreichen: 

    • Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
    • Füllen Sie die Formulare aus.
    • Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE. 
    • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • eine Angebotsbestätigung oder
      • eine Ablehnung.

    Deadlines

    Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Processing time

    Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) on 04.10.2024

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    EU

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English