Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch beantragen

    Sie haben mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Vertrag zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch abgeschlossen und die Lagerzeit ist abgelaufen? Dann können Sie die Gewährung einer Beihilfe beantragen.

    Description

    Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Schweinefleischsektors.

    Nachdem Sie einen Vertrag mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

    Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Online service

    Apply online for private storage aid for pork

    ID: B100019_116695033

    Description

    With the help of the online application from the Federal Office for Agriculture and Food (BLE), you can submit your offer online as soon as an intervention guideline has been published.

    Use this service online

    Trust level

    You need an account with password to use this online service (trust level: low).

    further information on the level of trust for online services

    Identification

    • electronic identification using national eID means – software certificate
    • electronic identification using national eID means – user name/password

    Language

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

    Address

    address

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Save contact

    Opening hours

    Telephone office hours: Monday: 9:00 to 16:00 Tuesday: 9:00 to 16:00 Wednesday: 9:00 to 16:00 Thursday: 9:00 to 16:00 Friday: 9:00 a.m. to 4:00 p.m.

    Contact

    fax: +49 22899 6845-3962

    telephone: +49 228 6845-3431((Herr Unger))

    telephone: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))

    e-mail: 513@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 08.10.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • Antrag
    • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Prerequisites

    • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit Ihnen einen Lagervertrag zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch abgeschlossen.
    • Die vertragliche Lagerzeit ist abgelaufen.
    • Weitere Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Schweinefleisch können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Procedure

    Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

    Beihilfe online beantragen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
    • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
      • eine Ablehnung.

    Beihilfe per E-Mail oder Post beantragen:

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
      • eine Ablehnung.

    Deadlines

    Antragsfrist: Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.

    Objection deadline: 4 weeks

    Processing time

    Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) on 04.10.2024

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    BMEL, Beihilfegewährung, Lagervertrag, Schweinefleischmarkt, Landwirtschaft, Marktordnungswaren, Einlagerung, Schweinefleischsektor, Schweinefleisch, BLE, private Lagerhaltung, EU-Agrarmarktordnung, Ausgleich, Beihilfe, Gewährung, Agrarpolitik, Krisensituation, Preisstabilisierung, EU-Kommission

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English