Umschreibung eines Short-Range-Certificates (SRC) beantragen

    Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.

    Description

    Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

    Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

    • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
    • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.

    Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC ist, können Sie die Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.

    Geeignet ist hierfür das Funkzeugnis BZ I oder gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse. Nicht gleichwertig sind unter anderem:

    • UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)
    • Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
    • Allgemeines Seefunkzeugnis
    • Allgemeines Sprechfunkzeugnis
    • UKW-Sprechfunkzeugnis

    Für die Ausstellung eines SRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.

    Online service

    Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung

    ID: B100019_111570040

    Description

    Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen.

    Use this service online

    Payment methods

    • SEPA direct debit

    Trust level

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    Identification

    • electronic identification using national eID means - identity card

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Deutscher Segler-Verband e.V.

    Address

    address

    Gründgensstraße 18

    22309 Hamburg

    Save contact

    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 07.08.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • aktuelles Passbild
    • anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC gültig ist, zum Beispiel Funkzeugnis BZ I als Original oder beglaubigte Kopie
       

    Prerequisites

    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu können.
    • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
    • Sie verfügen über ein gleichwertig anerkanntes Funkzeugnis, wie zum Beispiel das Funkzeugnis BZ I.
       
    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
       

    Procedure

    Den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung können Sie online oder schriftlich stellen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
    • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
    • Senden Sie den Antrag digital ab.
    • Reichen Sie Ihr Passbild sowie das umzuschreibende Funkzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie per Post beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ein.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DSV.
    • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

    Antrag per Post:

    • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Webseite des Deutschen Segler-Verbands e.V. (DSV) herunter.
    • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
    • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
    • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
    • Senden Sie den Antrag sowie alle Unterlagen per Post an den Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV).
    • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
       

    Deadlines

    Es gibt keine Frist.

    Processing time

    3 to 5 weeks (Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.)

    Costs

    Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.: Fee 45,75 EUR (The amount is to be paid in advance) (Information on cost composition can be found here)

    Notes (specifics)

    Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Ersatzausfertigung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) on 07.08.2024

    Version

    Technisch geändert on 08.09.2025

    Keywords

    Umschreibung, Short Range Certificate, Segelboot, Freizeitfunk, Motorboot, Sportboot, Funkzeugnis, Deutscher Segler Verband, Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis, Mobiler Seefunkdienst, UKW, DSV, UKW Sprechfunkzeugnis, SRC, Sportschifffahrt, Funk

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English