Genehmigung zur Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät beantragen

    Wenn Ihr Unternehmen gewerblich Technologien für Luftfahrzeuge und luftfahrttechnisches Gerät entwickeln möchte, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. Änderungen einer Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

    Description

    Luftfahrttechnische Technologieentwicklung unterliegt einer umfassenden Steuerung und Kontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA; englisch: European Union Aviation Safety Agency). Entwicklungsbetriebe im Sinne der Vorschrift sind alle Betriebe, die luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile, Ausrüstungen oder passende Reparaturverfahren entwickeln. Für derartige Aktivitäten müssen diese Betriebe ihre Befähigung nachweisen und eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts besitzen. Alle Änderungen der Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

    Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Organisationen, die bereits über eine Genehmigungsurkunde der EASA DOA (englisch: Design Organisation Approval) verfügen, können eine nationale Ergänzungsgenehmigung beantragen.

    Bereits genehmigte Entwicklungsbetriebe können darüber hinaus sowohl signifikante als auch geringfügige Änderungen an Ihrer Genehmigung beziehungsweise an Ergänzungsgenehmigungen beantragen.

    Generell gilt: Ohne erteilte Genehmigung dürfen Sie noch keine Tätigkeiten ausführen.

    Online service

    Apply online for approval to develop aircraft and aeronautical equipment

    ID: B100019_116204460

    Description

    The federal portal provides information on administrative services at federal, state and local level. You can use it to deal with the authorities directly online.

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    Payment methods

    • giropay

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    Identification

    • electronic identification using national eID means - identity card
    • electronic identification using national eID means – software certificate
    • electronic identification using notified eID means of other EU member states

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Contact person

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Address

    address

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

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    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 06.08.2025

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T8

    Address

    address

    Postfach: 38144 Braunschweig

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

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    Opening hours

    Telephone switchboard: Monday 8:00 a.m. - 3:00 p.m. Tuesday 8:00 a.m. - 3:00 p.m. Wednesday 8:00 a.m. - 3:00 p.m. Thursday 8:00 a.m. - 3:00 p.m. Friday 8:00 a.m. - 2:00 p.m.

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    Internet

    Version

    Technisch geändert on 06.08.2025

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • Antrag

    Erstgenehmigung:

    • Nachweis zur Überprüfung des Einzelunternehmens oder der Organisation, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerberegisterauszug
    • Handbuch, notfalls im Entwurf, beziehungsweise Verfahrensanweisungen
    • Nachweise zur Überprüfung des Leitungspersonals, zum Beispiel Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Arbeitsvertrag
    • gegebenenfalls Dokumente zu Vereinbarungen mit Inhaberinnen oder Inhabern von Genehmigungen
    • gegebenenfalls Vollmacht der Geschäftsführung

    nationale Ergänzungsgenehmigung:

    • wie bei Erstgenehmigung und zusätzlich Kopie der Genehmigungsurkunde der EASA DOA

    Änderungen:

    • gegebenenfalls Vollmacht der Betriebsleitung
    • alle von der Änderung betroffenen Dokumente, zum Beispiel geändertes Handbuch oder Verfahrensanweisungen

    Prerequisites

    • Die Anträge müssen durch die Geschäftsführung beziehungsweise Betriebsleitung oder eine Vertretungsperson gestellt werden.
    • Für eine nationale Ergänzungsgenehmigung muss der Betrieb bereits über eine Genehmigungsurkunde der EASA DOA verfügen.
    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Procedure

    Anträge auf Genehmigung als Entwicklungsbetrieb oder ADOA im Zusammenhang mit der Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät können Sie online über das Bundesportal oder per Post oder Fax stellen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal "verwaltung.bund.de" auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Sie können die erforderlichen Unterlagen entweder direkt im Formular hochladen oder gesammelt in einem Downloadarchiv eines vertrauenswürdigen Servers bereitstellen, zum Beispiel den BSCW.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
    • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Iteration führt das LBA ein Audit durch.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Antrag per Post oder Fax:

    • Rufen Sie das Bundesportal "verwaltung.bund.de" und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
    • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Iteration führt das LBA ein Audit durch.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Deadlines

    Objection deadline: 1 month

    Processing time

    12 to 18 months (für die nationale Erstgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)

    1 to 78 weeks (für die Änderung der nationalen Genehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)

    6 to 12 months (für die nationale Ergänzungsgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)

    1 to 1 weeks (für die Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)

    Costs

    Nationale Erstgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay: Fee from 1.200,00 EUR to 14.000,00 EUR (Information on cost composition can be found here)

    Änderung der nationalen Genehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay: Fee from 100,00 EUR to 7.000,00 EUR (Information on cost composition can be found here)

    Nationale Ergänzungsgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay: Fee from 600,00 EUR to 7.000,00 EUR (Information on cost composition can be found here)

    Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay: Fee from 100,00 EUR to 3.500,00 EUR (Information on cost composition can be found here)

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) on 18.07.2024

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    Entwicklungsbetrieb, luftfahrttechnisches Gerät, Teil 21J, APDOA, Flugsicherheit, Part 21J, nationale Genehmigung, Technologien für Luftfahrzeuge, Luftfahrt-Bundesamt, EASA DOA, DOA, Luftfahrzeuge, Produkte, Luftfahrtgerät, nationale Erstgenehmigung

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English