Steuerliche Folgen bei Aufgabe der Selbstnutzung Ihrer geförderten Wohnung
Geben Sie Ihr Wohneigentum auf oder Sie nutzen die steuerlich geförderte Immobilie nicht mehr selbst, wird Ihr Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag versteuern.
Description
In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.
Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.
Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.
Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.
Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel
- die Selbstnutzung Ihrer Immobilie innerhalb von 5 Jahren wieder aufnehmen,
- nach Aufgabe der Selbstnutzung eine gleichwertige Reinvestition für eine andere Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen oder
- aufgrund von Krankheit oder Pflege das begünstigte Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen können, Sie aber Eigentümerin oder Eigentümer bleiben.
Competent office
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Contact person
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
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Opening hours
Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Contact
telephone: +49 3381 21677200
e-mail: zulagenstelle@drv-bund.de
Internet
Prerequisites
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Sie nutzen Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst.
- Sie geben Ihr Eigentum an Ihrer steuerlich geförderten Immobilie auf.
Basis for legal action
Legal remedy
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Procedure
- Sie melden der ZfA oder Ihrem Anbieter, dass Sie Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen oder Ihr Eigentum daran aufgegeben haben.
- Ihr Wohnförderkonto wird aufgelöst.
- Die ZfA berechnet den Auflösungsbetrag und sendet Ihnen darüber einen Bescheid.
- Die ZfA informiert Ihren Anbieter und das für Sie zuständige Finanzamt.
Deadlines
Es gibt keine Frist.
Processing time
0 to 4 weeks
Costs
Es fallen keine Kosten an.
Notes (specifics)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Further Information
Area of validity
Germany-wide
Official approval
Officially approved by Bundesministerium für Finanzen (BMF) on 27.03.2024
Keywords
Altersvorsorgevertrag, nachgelagerte Besteuerung, Minderungsbetrag, Aufgabe der Selbstnutzung, Auszahlungsphase, Stand des Wohnförderkontos, Wohnförderkonto, Eigenheimrenten-Förderung, Riester-Vertrag, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Auflösungsbetrag, Reinvestition, Ansparphase