Steuerliche Folgen bei Aufgabe der Selbstnutzung Ihrer geförderten Wohnung

    Geben Sie Ihr Wohneigentum auf oder Sie nutzen die steuerlich geförderte Immobilie nicht mehr selbst, wird Ihr Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag versteuern.

    Description

    In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.

    Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.

    Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.

    Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.

    Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel

    • die Selbstnutzung Ihrer Immobilie innerhalb von 5 Jahren wieder aufnehmen,
    • nach Aufgabe der Selbstnutzung eine gleichwertige Reinvestition für eine andere Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen oder
    • aufgrund von Krankheit oder Pflege das begünstigte Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen können, Sie aber Eigentümerin oder Eigentümer bleiben.

    Competent office

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Contact person

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

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    Geschwister-Scholl-Straße 10-13

    14776 Brandenburg an der Havel

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    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 04.04.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Prerequisites

    • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
    • Sie nutzen Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst.
    • Sie geben Ihr Eigentum an Ihrer steuerlich geförderten Immobilie auf.
    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Procedure

    • Sie melden der ZfA oder Ihrem Anbieter, dass Sie Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen oder Ihr Eigentum daran aufgegeben haben.
    • Ihr Wohnförderkonto wird aufgelöst.
    • Die ZfA berechnet den Auflösungsbetrag und sendet Ihnen darüber einen Bescheid.
    • Die ZfA informiert Ihren Anbieter und das für Sie zuständige Finanzamt.

    Deadlines

    Es gibt keine Frist.

    Processing time

    0 to 4 weeks

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Finanzen (BMF) on 27.03.2024

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    Altersvorsorgevertrag, nachgelagerte Besteuerung, Minderungsbetrag, Aufgabe der Selbstnutzung, Auszahlungsphase, Stand des Wohnförderkontos, Wohnförderkonto, Eigenheimrenten-Förderung, Riester-Vertrag, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Auflösungsbetrag, Reinvestition, Ansparphase

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English