Verzicht auf Widerspruch bei einer projektgebundenen oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung
Wenn Sie als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie auf Widerspruch verzichten. Das beschleunigt die Auszahlung.
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Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie eine projektbezogene oder institutionelle Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen. Mit den Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte umsetzen.
Wenn Sie vom BMZ eine Förderung bewilligt bekommen haben, können Sie auf Rechtsmittel beziehungsweise auf einen Widerspruch verzichten. Die bewilligte Förderung kann Ihnen dann schneller ausgezahlt werden.
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Verzicht auf Widerspruch bei einer projektgebundenen oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung online einreichen
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Contact person
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE
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PO box address
Post office box 120322
53045 Bonn
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Contact
Internet
Required documents
- Antrag Verzicht auf Rechtsmittel
- Klageverzichtserklärung
Prerequisites
Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung von anwendungsorientierter entwicklungspolitischer Forschung und Evaluierung gestellt.
Basis for legal action
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 544 01, 532 04, 685 41 und 894 41
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
- Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Legal remedy
entfällt
Procedure
Wenn Sie auf einen Widerspruch für bewilligte Fördermittel des BMZ verzichten wollen, können Sie dies schriftlich per Post oder online mitteilen.
Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen:
- Schicken Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Verzicht auf Widerspruch online mitteilen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Deadlines
Application deadline: 1 to 4 weeks (Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen. Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.)
Processing time
1 to 7 working days
Costs
Es fallen keine Kosten an.
Notes (specifics)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Area of validity
Germany-wide
Official approval
Officially approved by Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) on 05.01.2024
Keywords
Development policy, Research, Project funding