Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

    Wenn Ihr Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird, müssen Sie Zwischen- oder Verwendungsnachweise beim BMZ einreichen.

    Description

    Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

    Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).

    Online service

    Zwischen- und Verwendungsnachweise online einreichen

    ID: B100019_111725919

    Description

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

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    Identification

    • electronic identification using national eID means – software certificate

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe

    Address

    address

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: S1, S2, S25
    • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 123, M41

    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • Zwischennachweis:
      • Sachbericht
      • Zahlenmäßiger Nachweis
    • Verwendungsnachweis:
      • Sachbericht
      • Zahlenmäßiger Nachweis
      • Belegliste

    Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.

    Prerequisites

    Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.

    entfällt

    Procedure

    Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort die Angaben zum Zwischen- oder Verwendungsnachweis elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

    • Sie schicken den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post an das BMZ.
    • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

    Deadlines

    Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.

    Ausnahmen bezüglich der Einreichung von Zwischennachweisen:

    • Ein Sachbericht als Teil eines Zwischennachweises darf mit dem nächsten fälligen Sachbericht verbunden werden, wenn der Berichtszeitraum für ein Förderjahr 3 Monate nicht überschreitet. Beginnt ein Projekt zum Beispiel am 1. Oktober, muss im Folgejahr kein separater Sachbericht für das abgelaufene Haushaltsjahr vorgelegt werden.
    • Bei Projekten mit mehrjährigem Förderzeitraum muss für das letzte Förderjahr ebenfalls kein separater Sachbericht erstellt werden. Dieser kann mit dem Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises verbunden werden.
    • Der zahlenmäßige Nachweis ist immer einzureichen.

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) on 26.07.2024

    Version

    Technisch geändert on 09.09.2025

    Keywords

    Where-used list, Project funding, Development aid

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English