Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreiche

    Wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten, müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.

    Description

    Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

    Nach Abschluss eines geförderten Projekts benötigt das BMZ von Ihnen einen Nachweis darüber, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

    Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

    Online service

    Verwendungsnachweis für Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit online einreichen

    ID: B100019_111690707

    Description

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

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    Identification

    • electronic identification using national eID means – software certificate

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Address

    address

    Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

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    Opening hours

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 05.01.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Required documents

    Verwendungsnachweis

    Prerequisites

    • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
    • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

    entfällt

    Procedure

    Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online einreichen.

    Verwendungsnachweis per Post einreichen:

    • Sie schicken Ihren Verwendungsnachweis per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Verwendungsnachweis online einreichen:

    • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie den Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Deadlines

    Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

    Processing time

    3 months

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) on 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert on 09.09.2025

    Keywords

    Where-used list

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English